Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.07.1979

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79   

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BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine einzige Behörde - Luftverkehrsverwaltung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im Planfeststellungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz; Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde; Übertragung der Zuständigkeit für Anhörung und Planfeststellung auf eine einzige Behörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 344
  • NJW 1980, 1706
  • MDR 1980, 256
  • DÖV 1980, 138
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Die bundesrechtliche Regelung beschränkt sich vielmehr darauf, Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde als Behörden allein von ihrer Funktion her zu umschreiben (vgl. - für die bundesfernstraßenrechtliche Auftragsverwaltung - Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15 [16]).

    In seinem schon zitierten Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - (a.a.O. S. 20) hat er dazu unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung insbesondere ausgeführt, es könne keine Rede davon sein, daß die Länder - zumal die kleineren Länder und insbesondere die Stadtstaaten - bundesrechtlich gezwungen wären, für die nach ihrer unterschiedlichen Funktion im Bundesfernstraßengesetz angesprochenen Behörden jeweils besondere Organe zu schaffen, auch wenn dies dem Behördenaufbau des jeweiligen Landes zuwiderlaufen würde; erst recht gehe es nicht an, aus den verschiedenen Behördenfunktionsbezeichnungen im Bundesfernstraßengesetz eine Art bundesrechtlichen Gebots der Gewaltenteilung für die Behördenorganisation der Länder herzuleiten.

    Die Antragstellerin ist allerdings der Meinung, daß die vom beschließenden Senat in dem erwähnten Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - im Blick auf das Verwaltungsverfahren allgemein entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit der Konzentration mehrerer Verwaltungszuständigkeiten bei einer einzigen Landesbehörde jedenfalls nicht für das besondere Verwaltungsverfahren bei der Planfeststellung gelten könnten.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Über die Vorlegung hat der Senat in der Besetzung mit fünf Richtern durch Beschluß zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - in BVerwGE 56, 172).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebensowenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (zu letzterem vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 1973 - 2 BvL 43, 44/71 - in BVerfGE 35, 65 [73 ff.] zur Unbedenklichkeit des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens).
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79
    Geschieht dies nicht, so hat für die in § 10 Abs. 2 Satz 1 LuftVG vorgesehene Stellungnahme zu gelten, was nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter vergleichbaren Voraussetzungen für ähnliche Mitwirkungsrechte zwischen verschiedenen Behörden gilt: Sie entfallen, wenn die für das behördliche Zusammenwirken vorausgesetzten mehreren Zuständigkeiten nach dem jeweiligen Organisationsrecht zulässigerweise bei einer einzigen Behörde zusammengefaßt werden (vgl. - zum Einvernehmen der Gemeinden mit der Baugenehmigungsbehörde gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 [271]; Beschluß vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 -in BVerwGE 45, 207 [213]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [347]; Beschluß vom 11. März 1981 - BVerwG 4 B 237, 238.80 - BVerwGE 62, 30 [31]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 - BVerwGE 67, 206).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Das Rechtsstaatsprinzip schränkt diese Wahlfreiheit nicht ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehört zu den Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, die den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen worden sind (vgl. Art. 87 d Abs. 2 GG) - abgesehen von den hier nicht näher interessierenden Aufgaben, die in dem Katalog des § 31 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes, jetzt geltend in der Neufassung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) - LuftVG - im einzelnen aufgezählt sind -, auch die Planfeststellung (§ 10 LuftVG) für die nach § 8 LuftVG planfeststellungsbedürftigen Flugplätze (BVerwGE 58, 344 [347]).
  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Danach bestehen erst recht keine durchgreifenden Bedenken, wenn der Landesgesetzgeber von der in § 22 Abs. 4 FStrG eingeräumten Delegationsmöglichkeit Gebrauch macht und die Aufgaben von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde organisatorisch bei einer Behörde zusammenfasst (vgl. dazu auch BVerwGE 58, 344 ).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

    Das Rechtsstaatsprinzip schränkt diese Wahlfreiheit nicht ein (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

    Die durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtlich gesicherte Trennung der Gewalten betrifft allein das Verhältnis von Legislative, Exekutive und Justiz und enthält ebenso wenig wie das allgemeine Rechtsstaatsprinzip das Gebot einer weiteren Gewaltenteilung innerhalb einer der drei Gewalten oder das Gebot einer Selbstkontrolle der Verwaltung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.1979 - 4 N 1/79 - zit. n. juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1981 - 4 B 237.80

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung -

    Seit dem Inkrafttreten des GG Art. 87d gehört die den Ländern durch LuftVG § 10 Abs. 1 S. 1 ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (Anschluß, BVerwG, 02.10.1979, 4 N 1/79, BVerwGE 58, 344 (347)).

    Seit dem Inkrafttreten des GG Art. 87d gehört die den Ländern durch LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 1 ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (im Anschluß an BVerwGE 58, 344 (347) [BVerwG 02.10.1979 - 4 N 1/79]).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Insoweit kann auch offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [BVerwG 02.10.1979 - 4 N 1/79]; allgemein zur Beiladung im Normenkontrollverfahren ferner Beschluß vom 12. März 1982, a.a.O.) einen Anspruch auf Beiladung im Nichtvorlagebeschwerdeverfahren hat.
  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
    Sie enthält daher auch keine Einschränkung der Organisationsbefugnis der Länder in bezug auf die Frage, ob die Aufgaben der Planfeststellungsbehörde und diejenigen der Anhörungsbehörde zwei verschiedenen Landesbehörden übertragen oder ob sie bei einer einzigen Landesbehörde vereinigt werden sollen (vgl. Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 15 S. 15 [16]; ebenso - für das luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsverfahren - Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - in BVerwGE 58, 344).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem

    Sie enthält kein Gebot, innerhalb von drei Gewalten eine weitere Gewaltenteilung oder sonstige Maßnahmen zur Selbstkontrolle der Verwaltung vorzunehmen (vgl. BVerwG vom 2.10.1979 BayVBl. 1980, 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2010 - 3 R 284/09

    Vorläufiger Baustopp für Straßenbahnneubau in Halle abgelehnt

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

  • BVerwG, 28.08.1992 - 7 NB 6.92

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1979 - 4 N 1.79   

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BVerwG, 03.07.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,534)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,534)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1979 - 4 N 1.79 (https://dejure.org/1979,534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 179
  • NJW 1980, 252 (Ls.)
  • MDR 1980, 255
  • MDR 1980, 26
  • DVBl 1980, 368
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1979 - 4 N 1.79
    (Vgl. Beschluß vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - DVBl. 1966, 273 [274] mit Hinweis auf den Beschluß vom 14. November 1956 - BVerwG II CB 184.56 - BVerwGE 4, 151 ff.).
  • BVerwG, 14.11.1956 - II CB 184.56

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für den Erlass einstweiliger

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1979 - 4 N 1.79
    (Vgl. Beschluß vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - DVBl. 1966, 273 [274] mit Hinweis auf den Beschluß vom 14. November 1956 - BVerwG II CB 184.56 - BVerwGE 4, 151 ff.).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Der Antrag wäre im übrigen vor dem Bundesverwaltungsgericht unzulässig (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 179 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Sie könnte ihn auch zulässigerweise nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht stellen, denn dieses ist nach § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichend von § 80 Abs. 5 und 7 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung selbst dann nicht zuständig, wenn es als Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (s. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 179 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4 S. 9 und vom 21. Mai 1980 - BVerwG 4 C 80.79 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Das gilt auch für die Entscheidung des beschließenden Senats vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - (BVerwGE 58, 179 ; Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4), auf die sich die Antragsgegnerin und die Anzuhörende berufen.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 2.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Sie könnte ihn auch zulässigerweise nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht stellen, denn dieses ist nach § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichend von § 80 Abs. 5 und 7 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung selbst dann nicht zuständig, wenn es als Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (s. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 BVerwG 4 N 1.79 BVerwGE 58, 179 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4 S. 9 und vom 21. Mai 1980 BVerwG 4 C 80.79 Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Sie könnte ihn auch zulässigerweise nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht stellen, denn dieses ist nach § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichend von § 80 Abs. 5 und 7 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung selbst dann nicht zuständig, wenn es als Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (s. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 BVerwG 4 N 1.79 BVerwGE 58, 179 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4 S. 9 und vom 21. Mai 1980 BVerwG 4 C 80.79 Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 6 VR 2.07
    Sie könnte ihn auch zulässigerweise nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht stellen, denn dieses ist nach § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichend von § 80 Abs. 5 und 7 VwGO für den Erlass einer einstweiligen Anordnung selbst dann nicht zuständig, wenn es als Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (s. Beschlüsse vom 3. Juli 1979 BVerwG 4 N 1.79 BVerwGE 58, 179 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4 S. 9 und vom 21. Mai 1980 BVerwG 4 C 80.79 Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 5 B 14.89
    Es ist nicht zu erkennen, daß mit der Einführung von Vorschriften, die der Entlastung der Verwaltungsgerichte dienen sollen, eine Belastung des Bundesverwaltungsgerichts herbeigeführt werden sollte (vgl. dazu jetzt auch Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage 1989, EntlG § 3 RdNr. 2), zumal da dieses Gericht auch dann, wenn es als Rechtsmittelgericht Gericht der Hauptsache ist, für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht zuständig ist (siehe § 123 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VwGO; vgl. dazu den Beschluß vom 3. Juli 1979 - BVerwGE 58, 179 [BVerwG 03.07.1979 - 4 N 1/79]).
  • BVerwG, 28.06.1988 - 9 B 223.88

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für den Erlass von

    Das Bundesverwaltungsgericht ist - abgesehen von den hier nicht vorliegenden besonderen Fällen des § 50 Abs. 1 VwGO - für den Erlaß von einstweiligen Anordnungen nicht zuständig (Beschlüsse vom 14. November 1956 - BVerwG 2 CB 184.56 - BVerwGE 4, 151; vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 224.65 - DVBl. 1966, 273, - sowie vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 179, [BVerwG 03.07.1979 - 4 N 1/79]).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 8 C 12.89

    Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Antrag auf

    Für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist nach § 123 Abs. 2 VwGO nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG II C 39.61 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 1 S. 1, vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - DVBl. 1966, 273 , vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 179 [BVerwG 03.07.1979 - 4 N 1/79] , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 4 C 80.79 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 8 S. 3 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 52.87 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 70 S. 2).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 2 PKH 5.99

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht ist gemäß § 123 Abs. 2 VwGO für den Erlaß einstweiliger Anordnungen nicht zuständig, sofern es nicht ausnahmsweise u.a. in den besonderen Fällen des § 50 Abs. 1 VwGO, als Gericht des ersten und zugleich des letzten Rechtszuges in der Hauptsache zu entscheiden hat (vgl. u.a. BVerwGE 58, 179 [BVerwG 03.07.1979 - 4 N 1/79]; Beschluß vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 52.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 2 VR 5.99

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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